CODE OF TRUST - IMMOBILIEN SIND VERTRAUENSSACHE!
Die Arbeit mit Immobilien bedeutet immer auch eine Unterstützung von Menschen und ihren Bedürfnissen. Der Immobilienmakler leistet dabei eine anspruchsvolle Aufgabe, die entsprechende Sensibilität erfordert, denn mit Immobilien sind oftmals viele Emotionen, hohe Werte, aber auch Unsicherheiten verbunden. Dies erfordert ein besonders hohes Maß an Vertrauen.
Um diesen Ansprüchen gerecht zu werden, lebt das Unternehmen DANIEL GÜLKE IMMOBILIEN nach einem Kodex, der von allen Teammitgliedern geachtet und eingehalten wird. Dafür verbürge ich mich.
Ihr Daniel Gülke
1. Allen Teammitgliedern von DANIEL GÜLKE IMMOBILIEN sind die Normen, Sitten, Geschäftspraktiken und Umgangsformen im Immobiliengeschäft bekannt, die für ihre jeweilige Tätigkeit von Bedeutung sind. Insbesondere die Immobilienmakler kennen die gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen, die für ihr Gebiet und jene, die bundesweit gelten, und beachten diese. Vorschriften, die einen Ermessensspielraum enthalten, werden stets zum Wohl des Kunden ausgelegt.
2. Alle Teammitglieder von DANIEL GÜLKE IMMOBILIEN sorgen dafür, dass die für ihren jeweiligen Arbeitsbereich erforderlichen Kenntnisse stets auf dem neuesten Stand sind. Fähigkeiten sind regelmäßig weiterzuentwickeln, das Bestreben neue Fähigkeiten zu erlernen sowie ein gewisser Anspruch an die eigene Persönlichkeitsentwicklung werden vorausgesetzt. Um dies zu gewährleisten, bietet das Unternehmen jedem Mitarbeiter ausreichende Möglichkeiten an, sich weiterzubilden.
3. Menschlichkeit, Loyalität, Fairness und Gleichbehandlung sind Werte, nach denen das Unternehmen DANIEL GÜLKE IMMOBILIEN lebt. Dies bedeutet, dass keinem Kunden oder anderem am Geschäft Beteiligten aufgrund seiner Religion, seiner Hautfarbe, seines Geschlechts, seiner Herkunft, einer Behinderung oder seiner sonstigen persönlichen Situation ein Nachteil entstehen darf.
4. Kein Mitglied von DANIEL GÜLKE IMMOBILIEN verstößt gegen den unlauteren Wettbewerb, um sich einen Vorteil aus einem Immobiliengeschäft zu verschaffen. Unlautere Absprachen mit anderen an einem Immobiliengeschäft beteiligten Parteien sind grundsätzlich unwirksam.
5. Alle Teammitglieder von DANIEL GÜLKE IMMOBILIEN arbeiten diskret und geben keine Informationen preis, die das Immobiliengeschäft nicht zwingend betreffen. Dies bezieht sich nicht auf bekannte Mängel, die den Wert einer Immobilie oder deren Nutzung erheblich beeinträchtigen können. Solche sind grundsätzlich mitzuteilen. Darüberhinausgehende Anstrengungen, verborgene Mängel aufzudecken, liegen jedoch nicht im Verantwortungsbereich des Unternehmens.
6. In Fällen, in denen es angezeigt ist, einen Rechtsbeistand einzuschalten, unterstützt das Unternehmen DANIEL GÜLKE IMMOBILIEN sowohl seine Kunden als auch seine Mitarbeiter in beratender Weise.
7. Während eines Immobiliengeschäfts werden alle Angebote zu Kauf, Verkauf oder Vermietung einer Immobilie dem Kunden umgehend weitergeleitet. Die Mitglieder von DANIEL GÜLKE IMMOBILIEN verhalten sich hinsichtlich jedes Angebotes neutral und geben auch auf Nachfrage grundsätzlich eine objektive Einschätzung ab. Versprechen oder Garantien werden nicht gegeben, da das Unternehmen keinen Einfluss auf die Entwicklung eines Geschäfts hat.
8. Die Vergütung, die ein Teammitglied von DANIEL GÜLKE IMMOBILIEN für ein Immobiliengeschäft erhält, wird klar offengelegt. Wird zusätzlich mit einer weiteren Vertragspartei eine Vergütung vereinbart, muss auch diese offengelegt werden.
9. Wird in einem Immobiliengeschäft vom Geschäftspartner oder Kunden ein Vertreter für die Verhandlungen bestimmt, sind diese ausschließlich mit dem Vertreter zu führen, wenn von den Parteien nichts anderes vereinbart wurde. Der Geschäftspartner oder Kunde wird über den Stand der Verhandlungen regelmäßig informiert.
10. Vor jeder Beauftragung haben die Mitglieder von DANIEL GÜLKE IMMOBILIEN zu klären, ob in diesem Immobiliengeschäft bereits eine wirksame Alleinbeauftragung eines anderen Maklers oder Vertreters vorliegt. Ist dies der Fall, nehmen die Mitglieder von DANIEL GÜLKE IMMOBILIEN von dem Geschäft so lange Abstand, bis die Alleinbeauftragung beendet ist. Danach ist es gestattet, sich unter Einhaltung der Geschäftssitten um den Auftrag zu bemühen.