Immobilienmakler müssen vor Risiken warnen!
Zur Aufklärungspflicht eines Maklers gehört es, seine Auftraggeber vor Risiken beim Verkauf oder Kauf einer Immobilie zu warnen. Wenn es wie im aktuellen Fall berechtigte Zweifel an der Solvenz einer Kaufinteressentin gibt, muss der Makler dem Klienten vom Verkauf abraten. Für etwaige finanzielle Einbußen des abgelehnten Käufers haftet er dann nicht.
Tipps für’s Heckeschneiden!
Hobbygärtner sollten jetzt ihre Heckenschere aus dem Schuppen holen, denn für den Nach- oder Rückschnitt von Gartenhecken ist Oktober bis Anfang November der richtige Zeitpunkt. ...
Immobilienkauf lohnt sich weiterhin!
Die Corona-Pandemie hat das Homeoffice salonfähig gemacht. Viele Unternehmen und Beschäftigte möchten auch künftig zumindest einen Teil der Arbeit weiterhin zuhause erledigen. Vor allem bei Mietern hat sich der Wunsch nach den eigenen vier Wänden verstärkt.
Viele Hausbesitzer sind unterversichert!
Über 180 Tote und viele Verletzte, das ist die verheerende Bilanz der jüngsten Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Bayern. Die Sachschäden werden auf eine zweistellige Milliardensumme geschätzt. Das Tief „Bernd“ hat viele Existenzen mit einem Schlag vernichtet, denn nur 55 Prozent der deutschen Hausbesitzer sind gegen Elementarschäden versichert.
Der Streit um die CO2-Steuer!
Nach langem Streit hatten sich die beteiligten Ministerien endlich auf eine paritätische Aufteilung des Heizkostenaufschlags im Rahmen der seit Jahresbeginn geltenden CO2-Steuer zwischen Mietern und Vermietern geeinigt. Nun steht der Kompromiss auf der Kippe. Die Union stellt sich gegen den von der Bundesregierung am 12. Mai beschlossenen Klimapakt.
So geht Smart Gardening!
Sie lieben Pflanzen, haben aber keinen grünen Daumen? Oder Sie finden Rasenmähen und Gartenwässern eher lästig? Vielleicht planen Sie auch einen längeren Sommerurlaub und möchten bei Ihrer Rückkehr keine öde Steppe vorfinden, wo einmal ein blühender Garten war? Dann ist ein Smart-Garden-System das Richtige für Sie. RE/MAX Germany stellt Ihnen im Folgenden ein paar praktische Gartenhelfer vor.
Neue Regel für Energieausweis!
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das unter anderem die bisherige Energieeinsparverordnung (EnEV) ersetzt, ist seit dem 1. November 2020 in Kraft. Am 1. Mai 2021 läuft die bislang geltende Übergangsfrist für Bestandsgebäude ab. Seit Einführung des Gesetzes müssen auch die Kohlendioxidemissionen eines Gebäudes bei Neuvermietung oder Verkauf im Energieausweis angegeben werden. Im Folgenden fasst RE/MAX Germany die neuen Regeln kurz für Sie zusammen.
Mietpreisbremse bei Neuvermietung!
Wohnungseigentümer, die nach einer umfassenden Modernisierung neu vermieten, müssen sich nicht an die Mietpreisbremse halten. Doch was genau ist unter einer umfassenden Modernisierung zu verstehen? Um die hierüber bestehenden Differenzen zu beseitigen, hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit dem Thema beschäftigt und im November 2020 ein klärendes Urteil gesprochen.
April – Viel Arbeit im Garten!
Alles neu macht der Mai? Stimmt, doch die beste Zeit für die Vorbereitung und eine Neugestaltung des Gartens ist der April. Jetzt können Sie Gehölze anpflanzen. Aber auch Blütensträucher wie Rhododendren sowie immergrüne und empfindliche Pflanzen können Sie jetzt einpflanzen oder umsetzen. Ein radikaler Schnitt von Gehölzen ist allerdings ebenso wie das Fällen von Bäumen zum Schutz brütender Vögel verboten.
Was bringt das Immobilienjahr 2021?
Trotz aller Unkenrufe hat der Immobilienmarkt die Corona-Krise bislang unbeschadet überstanden. Die Prognosen für dieses Jahr sind vielversprechend — zumindest für Immobilienverkäufer — zumal mit Nachholeffekten am Markt zu rechnen ist. Grund dafür ist, dass 2020 etliche Immobilientransaktionen Corona-bedingt nicht zustande gekommen sind. Ein Überblick von RE/MAX Germany.