Temperaturregler bei Vermietung!
Man kennt es zur Genüge aus sämtlichen Nachrichtenkanälen: Gaskrise, Energiepreiserhöhungen, Lieferengpässe, Inflation auf Rekordniveau. Kein Tag vergeht, an dem die Bürger nicht auf alle denkbaren Notstände eingestimmt werden und erklärt bekommen, „den Gürtel enger schnallen“ zu müssen. Natürlich machen diese Umstände auch vor dem Wohnungsmarkt nicht Halt und die ersten Vermieter reagieren.
Rücktritt vom Immobilienkaufvertrag – geht das?
Der Kauf eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung ist immer ein besonderes Erlebnis im Leben, für viele private Käufer sogar einmaliges. Dieses ist zudem mit erheblichen finanziellen Risiken verbunden. Dennoch kommt es vor, dass einige Käufer oder Verkäufer einen Immobilienkaufvertrag nach dem notariellen Abschluss wieder aufheben wollen. Die Hürden für einen Rücktritt sind jedoch hoch.
Der Wärmepumpen-Hype!
Um die Klimaziele zu erreichen und um von russischen Gaslieferungen unabhängig zu werden, forciert die Bundesregierung einen Umstieg der Privathaushalte auf Wärmepumpenheizungen. Bereits ab 2024 sollen neu eingebaute Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Mittlerweile mehren sich die kritischen Stimmen, denn der Umstieg ist nicht ganz unproblematisch.
Steigende Energiepreise!
Angesichts der stark gestiegenen und weiter steigenden Energiepreise drohen Mietern und Wohnungseigentümern nach Einschätzung des Bundesverbands der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände erhebliche Mehrkosten, die für die privaten Haushalte zu einer großen Belastung werden können. Mittlerweile ist von Nachzahlungen von ein bis zwei Monatsmieten die Rede. Angesichts dessen ist die einmalige Energiepauschale in Höhe von 300 Euro, mit der die Bundesregierung die einkommensteuerpflichtig Erwerbstätigen entlasten will (Empfänger von Sozialleistungen erhalten 200 Euro), ein Tropfen auf den heißen Stein. Es ist absehbar, dass Haushalte mit geringerem Einkommen Gefahr laufen, die Zusatzkosten nicht mehr schultern zu können.
Daten sammeln für die Grundsteuerreform!
Die neue Grundsteuer tritt zwar erst am 1. Januar 2025 in Kraft, doch Immobilieneigentümer sollten rechtzeitig mit dem Sammeln der für die Neuberechnung erforderlichen Daten beginnen. Bis zum 31. Oktober spätestens müssen alle Parameter, die zur Errechnung der Grundsteuer nötig sind, dem Finanzamt vorliegen. Säumige Grundbesitzer riskieren Bußgelder.
Härtere Strafen bei Mietwucher!
Mietwucher soll in Zukunft härter bestraft werden. Bereits zum zweiten Mal hat der Bundesrat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro für „unangemessen hohe Mietforderungen“ vorsieht. Mietern sollen leichter den Wucher nachweisen können. Nun muss sich der Bundestag mit der Novelle befassen.
Zensus 2022 startet im Mai!
Ab 15. Mai führen die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder gemeinsam mit den Kommunen die größte Bevölkerungsumfrage Deutschlands, den Zensus, durch. Mit der gesonderten Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) im Zensus 2022 sollen der Wohnungsbestand und die Wohnsituation in Deutschland ermittelt werden. Auf dieser Datenbasis werden dann wohnungspolitische und infrastrukturelle Entscheidungen getroffen.
Bundesbauministerin setzt auf serielles Bauen!
Bis 2025 müssen in Deutschland 1,5 Millionen neue Wohnungen gebaut werden. Insbesondere in Großstädten und Ballungszentren ist bezahlbarer Wohnraum heutzutage Mangelware. Hier will die neue Bundesregierung Abhilfe schaffen: 400.000 Wohnungen jährlich sollen durch standardisierte Bauweise entstehen. Eine Zusammenfassung von RE/MAX Germany.
Neue Regelungen in 2022!
Das neue Jahr hat einige neue Gesetze, Verordnungen und Förderungen für Wohneigentümer, Vermieter und Häuslebauer im Gepäck. Die Grundsteuerreform wird vorbereitet, beim Effizienzhaus steigt der Mindeststandard für eine Förderung, das Mietspiegelrecht wird reformiert und das erste Bundesland führt eine Solarpflicht ein. Über die neue Heizkostenverordnung (HeizKV) mit fernauslesbarer Technik haben wir bereits im Januar-Blogbeitrag informiert.
Was bringt die Novelle der Heizkostenverordnung?
Mehr Energieeffizienz, das ist das Ziel der Heizkostennovelle, die zum 1. Dezember 2021 in Kraft getreten ist. Erreicht werden soll dies durch eine transparente Messung und mehr Bewusstsein des Verbrauchers für den eigenen Heizenergiekonsum. Mit der Änderung werden Vorgaben der EU-Energieeffizienzrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt.