Meldung vom 03.12.2024
Wenn Sie Ihre Immobilie vermieten oder gewerblich nutzen, können Sie jedes Jahr einen gewissen Teil der Anschaffungskosten von der Steuer absetzen. Das wird als Abschreibung – oder genauer: Absetzung für Abnutzung (AfA) – bezeichnet.
Die Regelungen zur Sonderabschreibung (Sonder-AfA) für den Neubau von Mietwohnungen wurden durch das Wachstumschancengesetz, das am 28. März 2024 in Kraft trat, weiter verbessert. Diese Neuerungen bieten zusätzliche Klarheit und fördern die Schaffung neuer Mietwohnungen durch steuerliche Anreize.
Nicht anwendbar ist die Sonder-AfA für privat genutztes Wohneigentum oder Umbauten von Bestandsgebäuden.
Den vollständigen Artikel mit vielen Details zu den Änderungen finden Sie hier: www.haufe.de/immobilien/wirtschaft-politik/abschreibung-beim-mietwohnungsbau_84342_572146.html