WICHTIGE INFORMATION FÜR IHRE STEUERERKLÄRUNG!

Meldung vom 23.05.2016

Absetzung von Werbungs- oder Anschaffungskosten

Wie viele wissen, werden unter Anschaffungsnebenkosten innerhalb der Steuererklärung folgende Posten verstanden: Maklerprovisionen, Notarkosten, Grunderwerbsteuer.

Diese Ausgaben sind also zu den Anschaffungskosten zu zählen.

Ähnliches lässt sich für die Werbungskosten festhalten. Z. B. sind Kosten, die nach dem Kauf einer Immobilie durch den Eintrag der Grundschuld ins Grundbuch anfallen, als Werbungskosten anzusehen, die wiederum in vollem Umfang die Höhe der Einkünfte schmälern.

Es ist deshalb unbedingt ratsam zu wissen, bei welchen Kosten das Finanzamt die Anerkennung als direkte abzugsfähige Werbungskosten erteilt, damit man seine steuerlichen Belastungen möglichst niedrig halten kann.

Welche Kosten können als Werbungskosten deklariert werden?

Der Begriff „Werbungskosten“ umfasst eine unüberschaubare Menge an verschiedenen Gebühren, Kosten und Ausgaben.

Werbungskosten sind z. B. Zahlungen an die Hausverwaltung, Aufwand für Gartenpflege und Schönheitsreparaturen, Gebühren für Annoncen, Versicherungsbeiträge, Maklergebühren oder die Stundung von Zinszahlungen.

Immer ist eine Einzelfallbetrachtung von Bedeutung.

Die Kosten für einen selbstständigen Hausmeister sind in jedem Fall als absetzbare Werbungskosten anzusehen, aber wenn ein Mieter oder Familienangehöriger die vereinbarten Aufgaben übernimmt, dann sind die Kosten nur steuerlich geltend zu machen, wenn vorher ein gültiger Arbeitsvertrag abgeschlossen wurde bzw. ein Nachweis über eine geringfügige Beschäftigung vorgewiesen werden kann.

Wenn Sie es schätzen, Arbeiten am Haus selbst auszuführen, dann kann das sicher viel Geld sparen, doch leider ist Ihr Arbeitsaufwand nicht absetzbar. Der Kauf von benötigtem Werkzeug, verschiedenen Materialien oder die entstandenen Fahrtkosten können jedoch eingereicht werden.

Im Zusammenhang mit der Vermietung sollte man nicht vergessen, dass Werbungkosten vorher (vorweggenommene Werbungskosten) und nachher (nachträgliche Werbungskosten) anfallen können.

Herstellungsaufwand oder Werbungskosten?
Erhaltungsaufwand oder Anschaffungskosten?

Um ein Gebäude zu pflegen, zu erhalten und zu renovieren muss viel Aufwand betrieben werden.

Eine Unterscheidung der Kosten ist allerdings oft schwierig. Manche Kosten werden als Erhaltungsaufwand deklariert und sind unmittelbar steuerlich abziehbar. Andere wiederum können nur in Verbindung mit dem Gebäude selbst abgeschrieben werden und gelten in Sachen Steuerrecht als Herstellungsaufwand.

Besonders beachten muss man den Fall, wenn innerhalb der ersten drei Jahre nach Erwerb eines Objektes Kosten für Renovierungsarbeiten entstehen, die höher als 15 % der Anschaffungskosten sind. So etwas kann bei einer Modernisierung, vor allem bei Altbauten, sehr schnell zutreffen. Der Gesetzgeber deklariert diesen Finanzaufwand oft als anschaffungsnahe Herstellungskosten und diese sind leider nur anteilig absetzbar.

KUNDENMEINUNGEN
Die Interessenten waren gezielt ausgesucht, so dass ein schneller Verkauf meiner Wohnung gewährleistet war. Ich bin von der Arbeitsweise von Herrn Gülke begeistert! Vielen Dank.
J.M. aus Hannover
Es hat sich bewahrheitet, mit großen Einsatz erzielt man ein maximales Ergebnis!
Ich freue mich Sie als Immobilienmakler gewählt zu haben. Danke.
M.S. aus Hannover
Herr Gülke arbeitet als Immobilienmakler zuverlässig und schnell. Meinen Wohnungskauf hat er von der ersten Planung bis zur letzten Unterschrift begleitet, so dass ich den Kauf mit seiner Unterstützung schnell abwickeln konnte.
L.S. aus Seelze
Auf diesem Weg möchten wir danke sagen, für die hervorragende Arbeit. Nach einigen negativen Erfahrungen mit Ihrer Branche, kann man Sie jedoch nur uneingeschränkt weiter empfehlen.
J.S. aus Hannover
Hätte ich schon früher gewusst mit welchem großen Einsatz und breit gefächerten Marketingaktivitäten Sie meine Immobilie vermarkten, wäre ich schon bei früheren Objekten, von mir, auf Sie zugekommen.
M.K. aus Seelze
Herr Gülke ist ein Immobilienmakler der sein Wort hält. Er hat uns wirklich sehr gut betreut und uns mit seiner Schnelligkeit bei dem Verkauf unserer Immobilie überrascht.
O.K. aus Hannover
Ein großes Dankeschön, Herr Gülke! Es ist fantastisch wie schnell sie meine Wohnung verkauft haben.
R.I. aus Bückeburg
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H.S. aus Stuhr
Starke Leistung mit starken Erfolg! Danke, Herr Gülke, für die super Zusammenarbeit!
R.B. aus Hannover
Herr Gülke ist sehr engagiert und hat bei der Auswahl der Bewerber ein gutes Gespür bewiesen! Der Vertragsabschluss war gut vorbereitet und dem Mieter, der erstmalig eine eigene Wohnung angemietet hat, wurde alles gut erklärt.
V.R. aus Hannover
Wir waren mit der gesamten Leistung von Herrn Gülke sehr zufrieden!
B.N. aus Hannover