Meldung vom 25.09.2016
Thorsten Herdan, Abteilungsleiter Energiepolitik, Wärme und Effizienz des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat am 7. September 2016 in einer Rede beim „Parlamentarischen Abend zur Energieeffizienz in der Immobilienwirtschaft“, veranstaltet vom Zentrale Immobilien Ausschuss e.V. (ZIA), in Berlin erklärt, die für 2016 geplante Verschärfung der Energieeinsparverordnung für Privatgebäude auf die nächste Legislaturperiode, also die Zeit nach der Bundestagswahl im Herbst 2017, verschieben zu wollen. Für öffentliche Gebäude solle es aber wie geplant noch in dieser Amtsperiode neue Auflagen geben.
Diesen Plan wolle das Ministerium in den nächsten Wochen mit den Bundesländern besprechen. Die hatten sich bereits gegen die weitere Verschärfung der Energieeinsparauflagen ausgesprochen – diese galt jedoch bislang als nötig, damit Deutschland in einigen Jahren die Gebäuderichtlinie der EU erfüllt. Die sieht vor, dass ab 2021 alle Neubauten im Niedrigst-Energiestandard erstellt werden. Die EnEV 2014 erfüllt diese Anforderung aktuell nicht.
Es wird also eine Verschärfung geben, aber die kluge Terminverschiebung gibt den Fachleuten Zeit, in konstruktiver Zusammenarbeit vernünftige und praktikable Regelungen zu finden. So hat das BMWi beispielsweise den vorgeschlagenen Qaurtiersgedanken, also das durchmischte Zusammenwohnen von Jung und Alt, zur Berechnung der Ökobilanz als richtungsweisend bezeichnet und den ZIA aufgefordert, das neue Energieeinsparrecht aktiv mitzugestalten.
„Das BMWi hat beherzigt, dass die Prinzipien der Wirtschaftlichkeit und Technologieoffenheit elementar sind. Dafür braucht es keinen Aktionismus, sondern wohlüberlegte Zusammenarbeit.“ erklärte dazu der Dr. Andreas Mattner, der Präsident des ZIA