Meldung vom 25.08.2018
Wenn zwei sich streiten freut sich meist jemand anders – so auch bei einer Teilungsversteigerung, die immer dann ansteht, wenn sich eine Eigentümergemeinschaft (Erben oder Ehepartner zum Beispiel) uneinig über die Verwendung einer Immobilie ist und diese dann zwangsversteigert wird. Im ersten Halbjahr 2018 betraf das 42 Prozent der insgesamt versteigerten Grundstücke und etwa 20 Prozent der versteigerten Ein- oder Zweifamilienhäuser. Das schlägt mit fast einer halben Milliarde Euro zu Buche, etwa einem Viertel der bundesweit bei Zwangsversteigerungen erzielten Summe.
Die Teilungsversteigerung wird durch einen der Eigentümer beantragt, ein Gericht prüft dann die Zulässigkeit und leitet im Ernstfall die Zwangsversteigerung ein. Aufgrund der besonderen Gepflogenheiten bei Zwangsversteigerungen werden dort in der Regel niedrigere Erträge erzielt als bei Verkäufen auf dem freien Markt.
Insgesamt ist die Zahl der Zwangsversteigerungen 2018 zurückgegangen, eine Auswirkung der niedrigen Zinsen, die es Kreditnehmern erleichtern, ihre Kredite vertragsgemäß zu bedienen. Bei den Teilungsversteigerungen gab es dagegen eine leichte Zunahme.