STEIGENDE ENERGIEPREISE!

Meldung vom 04.07.2022

Dürfen Vermieter Nebenkosten erhöhen?

Mit Blick auf eine möglicherweise drohende Zahlungsunfähigkeit ist es verständlich, dass Vermieter beim Eigentümerverband Haus & Grund nachfragen, ob, ab wann und in welcher Höhe sie von ihren Mietern höhere Nebenkostenvorauszahlungen einfordern können.

Doch hier gibt es rechtliche Grenzen, denn Vermieter dürfen die Nebenkostenvorauszahlung nur erhöhen, nachdem eine Abrechnung erstellt wurde, angesichts derer sich die bisherigen Vorauszahlungen als zu niedrig herausstellen. Einseitige Erhöhungen der Nebenkostenvorauszahlungen ohne konkreten Anhaltspunkt sind nicht zulässig. Auch steigende Preise und zu erwartende Nachzahlungen geben Vermietern nicht das Recht, unterjährig die laufenden Vorauszahlungen zu erhöhen.

§ 560 Abs. 4 BGB knüpft eine Anpassung von Betriebskostenvorauszahlungen an die Vorlage einer Betriebskostenabrechnung und deren Ergebnis: „Sind Betriebskostenvorauszahlungen vereinbart worden, so kann jede Vertragspartei nach einer Abrechnung durch Erklärung in Textform eine Anpassung auf eine angemessene Höhe vornehmen.“

Laut BGH-Urteil vom 28.9.2011 (VIII ZR 294/10) ist ein Zwölftel des vom Mieter geschuldeten Betriebskostenjahresbetrages als monatliche Vorauszahlung für das Folgejahr angemessen. Dementsprechend kann der Vermieter die monatlichen Vorauszahlungen in der Regel um ein Zwölftel der Nachzahlung erhöhen. Künftige Entwicklungen könnten zwar berücksichtigt werden, heißt es in der Begründung, diese müssten jedoch „konkret zu erwarten sein“, ein „Sicherheitszuschlag“ ist nicht zulässig. 

Schützen Sie sich als Mieter.

Anders verhält es sich, wenn der Vermieter in einem entsprechenden Anschreiben keine Nebenkostenerhöhung ankündigt, sondern dem Mieter lediglich eine höhere Vorauszahlung anbietet, um den Kostenanstieg abzufedern. Zumal auch mancher Mieter das böse Erwachen angesichts der im nächsten Jahr eintrudelnden Nebenkostenabrechnung fürchtet und geneigt sein könnte, auf das Angebot des Vermieters einzugehen. Einvernehmliche Vereinbarungen sind immer möglich. André Juffern vom Deutschen Mieterbund NRW rät Mietern, insofern sie keine Vereinbarung mit dem Vermieter treffen, zur Sicherheit Geld zurückzulegen.


Quellen: blog.remax.de, kostenlose-urteile.de, wdr.de, ndr.de, Deutscher Mieterbund

KUNDENMEINUNGEN
Die Interessenten waren gezielt ausgesucht, so dass ein schneller Verkauf meiner Wohnung gewährleistet war. Ich bin von der Arbeitsweise von Herrn Gülke begeistert! Vielen Dank.
J.M. aus Hannover
Es hat sich bewahrheitet, mit großen Einsatz erzielt man ein maximales Ergebnis!
Ich freue mich Sie als Immobilienmakler gewählt zu haben. Danke.
M.S. aus Hannover
Herr Gülke arbeitet als Immobilienmakler zuverlässig und schnell. Meinen Wohnungskauf hat er von der ersten Planung bis zur letzten Unterschrift begleitet, so dass ich den Kauf mit seiner Unterstützung schnell abwickeln konnte.
L.S. aus Seelze
Auf diesem Weg möchten wir danke sagen, für die hervorragende Arbeit. Nach einigen negativen Erfahrungen mit Ihrer Branche, kann man Sie jedoch nur uneingeschränkt weiter empfehlen.
J.S. aus Hannover
Hätte ich schon früher gewusst mit welchem großen Einsatz und breit gefächerten Marketingaktivitäten Sie meine Immobilie vermarkten, wäre ich schon bei früheren Objekten, von mir, auf Sie zugekommen.
M.K. aus Seelze
Herr Gülke ist ein Immobilienmakler der sein Wort hält. Er hat uns wirklich sehr gut betreut und uns mit seiner Schnelligkeit bei dem Verkauf unserer Immobilie überrascht.
O.K. aus Hannover
Ein großes Dankeschön, Herr Gülke! Es ist fantastisch wie schnell sie meine Wohnung verkauft haben.
R.I. aus Bückeburg
Herr Gülke hat viele positive Eigenschaften, die ihn zweifelsfrei zu einem sehr kompetenten Immobilienmakler auszeichnen. Ehrliche Einschätzung, zielgerichtete Beratung und Umsetzung, sowie persönliche und fachliche Kompetenz sind hervorzuheben. Jederzeit wieder!
H.S. aus Stuhr
Starke Leistung mit starken Erfolg! Danke, Herr Gülke, für die super Zusammenarbeit!
R.B. aus Hannover
Herr Gülke ist sehr engagiert und hat bei der Auswahl der Bewerber ein gutes Gespür bewiesen! Der Vertragsabschluss war gut vorbereitet und dem Mieter, der erstmalig eine eigene Wohnung angemietet hat, wurde alles gut erklärt.
V.R. aus Hannover
Wir waren mit der gesamten Leistung von Herrn Gülke sehr zufrieden!
B.N. aus Hannover