Meldung vom 01.07.2026
Mit der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) gelten erstmals europaweit verbindliche Vorgaben für die Nutzung von Solarenergie auf Gebäuden. Ziel ist es, den Ausbau erneuerbarer Energien zu beschleunigen und in der Energieversorgung unabhängiger zu werden. Die Solarpflicht wird dabei schrittweise eingeführt: Zunächst betrifft sie neue öffentliche Gebäude und größere Nichtwohngebäude, später folgen bestehende öffentliche Gebäude sowie ab Ende 2029 alle neu errichteten Wohnhäuser.
Für Eigentümer von Bestandsimmobilien gibt es jedoch Entwarnung: Eine allgemeine Solarpflicht für bestehende Wohngebäude sieht die EU-Richtlinie derzeit nicht vor – auch dann nicht, wenn das Dach saniert wird. Zudem sind Ausnahmen möglich, etwa bei denkmalgeschützten Gebäuden, statisch ungeeigneten Dächern oder wenn die Installation wirtschaftlich nicht vertretbar ist.
Welche Vorgaben im Einzelnen gelten und worauf Eigentümer achten sollten, erfahren Sie im vollständigen Beitrag unter www.haufe.de/immobilien/wirtschaft-politik/solarpflicht-plaene-der-eu_84342_566328.html