Meldung vom 01.07.2016
Im Frühjahr wird das Haus geputzt, im Sommer sind Grundstück und Garten dran. Schöne und sinnvolle Tätigkeiten, bei denen man einige wenige Grundregeln beherzigen sollte: So empfiehlt sich ein Blick auf die Warnhinweise bei Reinigungsmitteln, die häufig Säuren, Laugen, Chlorverbindungen oder Tenside enthalten. All diese Inhaltsstoffe sind bei sachgemäßer Anwendung mehr oder weniger harmlos, können aber bei unsachgemäßer oder unvorsichtiger Verwendung zu Gesundheitsschäden führen.
Tenside beispielsweise, die vor allem dazu dienen, die Oberflächenspannung des Wassers zu verringern um so die Schmutzablösung im Wasser zu erleichtern, können in hoher Konzentration die Schleimhäute reizen oder Allergien auslösen.
Hinweise auf mögliche Gefahren geben die auf den Verpackungen vorgeschriebenen Gefahrstoffsymbole, die seit 2015 weltweit einheitlich dargestellt werden.
Das bei Reinigungsmitteln häufig vertretene schwarze Ausrufezeichen in roter Raute bedeutet beispielsweise: „(...) reizen Augen, Haut oder Atemwegsorgane“. Der TÜV Rheinland empfiehlt, sich über die neuen Kennzeichensymbole zu informieren; so können mögliche Gefahren erkannt und eingeschätzt werden. Eine Übersicht über die neuen Gefahrensymbole und deren Bedeutung finden Sie unter anderem hier: goo.gl/aXihBI
Unbedingt vermieden werden sollte das eigenständige Mischen verschiedener Reinigungsmittel, da die enthaltenen Stoffe unerwartet miteinander reagieren können. Generell sollten bei Arbeiten mit Reinigungsmitteln Schutzhandschuhe getragen und geschlossene Räume gut gelüftet werden. Auch gilt bei Reinigungsmitteln nicht unbedingt das Prinzip „Viel hilft viel“. Ein wohlüberlegter und sparsamer Einsatz schont Gesundheit, Umwelt und nicht zuletzt auch den Geldbeutel. Die großen Drogeriemärkte bieten inzwischen auch zu fast allen gängigen Reinigungsmitteln eine Bio-Alternative, die mit deutlich weniger Chemikalien auskommt, an.
Gefährdet ist übrigens nicht nur der Anwender – die allermeisten Vergiftungsfälle betreffen Kinder zwischen 10 Monaten und 5 Jahren. Alle Haushaltschemikalien sollten deshalb kindersicher aufbewahrt werden. Falls doch einmal etwas passiert ist es gut, die Nummer des Rettungsdienstes (bundesweit 112) und die Nummer einer Giftnotrufzentrale zur Hand zu haben. Eine Übersicht über Giftnotrufzentralen und Giftinformationszentren finden Sie hier: goo.gl/g43vLZ