Meldung vom 15.04.2016
Die ersten intensiven Sonnenstrahlen nach dem Winter untermalen die Frühlingsgefühle und schon stellt sich eine ahnungsvolle Sommervision ein, die nach geselligem Beisammensein ruft, bei dem der Grill aktiviert und zum Mittelpunkt unbeschwerter Abende wird.
Aber so lecker und verlockend der Duft gerösteter Lebensmittel ist, es gibt beim Heimgrillen Rechte und Pflichten zu beachten.
Ob die zwanglosen, heiteren, vergnüglichen Barbecues auf der heimischen Terrasse, auf dem großen Balkon oder im lauschigen Garten stattfinden, sie werfen einige Fragen auf.
Wie sieht es mit der Rücksicht auf Nachbarn aus?
Eine Belästigung der Nachbarn durch den Rauch des Feuers ist nicht erlaubt. Man muss darauf achten, dass der Rauch nicht in Richtung der Fenster, des Balkons oder der Terrasse der Nachbarn zieht. Manchmal ist eine absolute Verhinderung dieser Beeinträchtigungen vielleicht nicht möglich, aber man sollte den Platz für den Grill mit Bedacht wählen, damit die Nachbarn so wenig wie möglich belästigt werden.
Wie laut darf eine Grillparty sein?
Vor jeder Party verständigt man anstandshalber die Nachbarn, damit man selbst hinterher keine bösen Überraschungen erlebt. Eine Grillparty unterliegt wie jede andere Feier der gesetzlichen Vorgabe, dass der Lärmpegel sich in Grenzen halten und ab 22 Uhr auf Zimmerlautstärke herabsinken muss.
Wie häufig darf der Grill pro Monat angeworfen werden?
Zu dieser Frage gibt es keine einheitlichen gesetzlichen Urteile vom Bundesgerichtshof. Alle bisher bekannten Gerichtsentscheide haben sich mit Einzelfällen beschäftigt und deshalb kann man sich auch nicht auf sie berufen.
Im Sinne eines konfliktfreien Miteinanders sollte man seine Grillfeiern pro Monat in Maßen halten und die Toleranz der Nachbarn nicht überstrapazieren.