NEUE REGEL FÜR ENERGIEAUSWEIS!

Meldung vom 03.06.2021

Treibhausgasemissionen vermerken.

Ab Anfang Mai gelten neue Regeln für Energieausweise, die zehn Jahre oder älter sind. Das bedeutet, dass Eigentümer, die ein Haus verkaufen oder eine Wohnung neu vermieten wollen, ihre Ausweise, die 2011 oder früher ausgestellt wurden, erneuern lassen müssen! 

Bisher mussten Treibhausgas-Emissionen nicht im Energieausweis aufgeführt werden. „Mit der neuen Vorschrift enthält der Energieausweis künftig Informationen, die den CO2-Fußabdruck deutlicher darstellen“, erläutert Meike Militz von der Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg den Nutzen der Änderung. Die Emissionen werden aus dem Primärenergiebedarf oder -verbrauch des Gebäudes errechnet.

Das GEG nimmt nicht nur Eigentümer, sondern auch Makler in die Pflicht. Diese müssen jetzt Miet- und Kaufinteressenten bereits bei der Besichtigung einen Energieausweis vorlegen, der darüber informiert, wie energieeffizient die Immobilie ist. Wer keinen Energieausweis vorlegen kann, riskiert ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro. Auch Immobilienanzeigen mit fehlerhaften oder fehlenden Angaben zu energetischen Kennwerten kosten ab Mai ein Bußgeld. 

Die zwei Energieausweisvarianten.

Grundsätzlich gibt es beim Energieausweis weiterhin zwei Varianten, die jeweils zehn Jahre lang gültig sind. Der teurere Bedarfsausweis, der seit Oktober 2007 für Neubauten vorgeschrieben ist, bewertet den theoretischen, bauphysikalisch errechneten Energiebedarf, der sich aus dem Zustand des Gebäudes ergibt. Der Verbrauchsausweis hingegen bewertet die Effizienz eines Gebäudes anhand des gemessenen Energieverbrauchs für Heizung und Warmwasser der vergangenen 18 Monate. 

Um den Verbrauchsausweis aussagekräftiger zu machen, wird die Sorgfaltspflicht für Ausstellende verschärft. Eigentümer sind künftig verpflichtet, detaillierte und korrekte Angaben zur energetischen Bewertung ihrer Immobilie zu machen. Diese Angaben müssen von den Ausstellern des Ausweises sorgfältig überprüft werden. Wer gegen die Sorgfaltspflicht verstößt, muss ein Bußgeld zahlen.

Außerdem wird der Verbrauchsausweis künftig durch eine Begehung oder alternativ durch eine Analyse anhand von Fotos aufgewertet. Der Sanierungsstand ist detailliert anzugeben, damit die Fachleute bessere Empfehlungen geben können. Auch inspektionspflichtige Klimaanlagen müssen aufgeführt werden, einschließlich des Fälligkeitsdatums für die nächste Inspektion.

Die Vorteile einer Energieberatung.

Es ist ratsam, die Ausstellung des Ausweises mit einer Energieberatung zu verknüpfen, aus der ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) hervorgeht. Eine solche Beratung wird mit bis zu 80 Prozent gefördert. Für jede Sanierungsmaßnahme, die aus dem iSFP hervorgeht, gibt es einen Zusatzbonus von fünf Prozent der Kosten. Ausstellen dürfen den Energieausweis nur zertifizierte Fachpersonen wie Architekten, Innenarchitekten, Schornsteinfeger, Bauingenieure und natürlich Energieberater. Bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) muss die Hausverwaltung den Energieausweis beantragen. Die Kosten für den Ausweis werden unter den Eigentümern geteilt.

Quellen: blog.remax.de, bundesbaublatt.de, haufe.de, baulinks.de, co2online.de 

KUNDENMEINUNGEN
Die Interessenten waren gezielt ausgesucht, so dass ein schneller Verkauf meiner Wohnung gewährleistet war. Ich bin von der Arbeitsweise von Herrn Gülke begeistert! Vielen Dank.
J.M. aus Hannover
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Herr Gülke arbeitet als Immobilienmakler zuverlässig und schnell. Meinen Wohnungskauf hat er von der ersten Planung bis zur letzten Unterschrift begleitet, so dass ich den Kauf mit seiner Unterstützung schnell abwickeln konnte.
L.S. aus Seelze
Auf diesem Weg möchten wir danke sagen, für die hervorragende Arbeit. Nach einigen negativen Erfahrungen mit Ihrer Branche, kann man Sie jedoch nur uneingeschränkt weiter empfehlen.
J.S. aus Hannover
Hätte ich schon früher gewusst mit welchem großen Einsatz und breit gefächerten Marketingaktivitäten Sie meine Immobilie vermarkten, wäre ich schon bei früheren Objekten, von mir, auf Sie zugekommen.
M.K. aus Seelze
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H.S. aus Stuhr
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R.B. aus Hannover
Herr Gülke ist sehr engagiert und hat bei der Auswahl der Bewerber ein gutes Gespür bewiesen! Der Vertragsabschluss war gut vorbereitet und dem Mieter, der erstmalig eine eigene Wohnung angemietet hat, wurde alles gut erklärt.
V.R. aus Hannover
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B.N. aus Hannover