Meldung vom 01.02.2026
Ab Mai 2026 gelten in der EU neue Anforderungen an Energieausweise für Gebäude. Relevant sind sie vor allem für Eigentümer, die eine Immobilie verkaufen, vermieten, verpachten oder umfassend modernisieren möchten. Für neu ausgestellte Energieausweise gilt künftig eine einheitliche Effizienzskala von A bis G. Die Klasse A ist Nullemissionsgebäuden vorbehalten, während Klasse G die energetisch schlechtesten Gebäude abbildet. Bereits ausgestellte Energieausweise behalten ihre Gültigkeit von zehn Jahren, sodass alte und neue Skalen zunächst parallel bestehen.
Wichtig: Ein Energieausweis ist künftig nicht nur bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung erforderlich, sondern auch bei der Verlängerung von Mietverträgen sowie bei größeren Renovierungen. Fehlt ein Energieausweis, enthält er falsche Angaben oder wird er nicht rechtzeitig vorgelegt, drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Wer seine Immobilie selbst nutzt, ist von der Energieausweis-Pflicht weiterhin ausgenommen.
Was sich konkret ändert und worauf Sie künftig achten sollten, erfahren Sie im ausführlichen Überblick, den Sie hier finden:
www.haufe.de/immobilien/wirtschaft-politik/energieausweis-pflichten-und-fristen_84342_534562.html