Meldung vom 01.05.2026
Mit dem Beschluss des Bundeskabinetts zur Reform des Mietrechts („Mietrecht II“) zeichnet sich eine deutliche Verschärfung der Rahmenbedingungen für Vermieter ab. Ziel der Novelle ist es, die Mietpreisbremse wirksamer durchzusetzen und Umgehungsmöglichkeiten zu schließen. Der Gesetzentwurf geht nun ins parlamentarische Verfahren – Änderungen sind möglich, die Stoßrichtung jedoch klar.
Im Fokus stehen insbesondere Kurzzeitvermietungen, die künftig zeitlich enger begrenzt werden sollen. Wird die zulässige Dauer überschritten, greifen automatisch sämtliche Mieterschutzvorschriften. Auch Möblierungszuschläge geraten stärker unter Druck: Sie müssen transparent ausgewiesen und nachvollziehbar berechnet werden – andernfalls droht ihre vollständige Nichtberücksichtigung.
Zusätzlich plant der Gesetzgeber eine Begrenzung von Indexmieten, die extreme Anpassungen dämpfen soll. Für Eigentümer relevant: Vereinfachte Verfahren bei Modernisierungen werden ausgeweitet, zugleich werden Mieterrechte bei Kündigungen gestärkt.
Flankiert wird die Reform durch weitere Eingriffe – von digitaler Belegeinsicht bis hin zu erweiterten Regelungen beim Eigentümerwechsel. Was sich konkret ändert und worauf Sie künftig achten sollten, erfahren Sie im ausführlichen Überblick, den Sie hier finden:
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