Meldung vom 01.07.2025
Mietpreisbremse bis 2029 verlängert – was Mieter und Vermieter jetzt wissen sollten
Der Bundestag hat am 26. Juni 2025 mit Mehrheit von CDU/CSU, SPD und Grünen beschlossen, die Mietpreisbremse bis Ende 2029 zu verlängern. Die Regelung erlaubt es den Bundesländern, Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt festzulegen. In diesen Regionen darf die Miete bei Neuvermietungen höchstens 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Neubauten, die ab 2014 erstmals genutzt wurden, bleiben weiterhin ausgenommen.
Mehrere Experten kritisieren die Mietpreisbremse als investitionshemmend und warnen vor negativen Folgen für den Wohnungsneubau. Befürworter wie Prof. Florian Rödl (FU Berlin) und Melanie Weber-Moritz (Deutscher Mieterbund) sehen in der Verlängerung hingegen ein wichtiges Mittel zur Begrenzung steigender Mieten – weisen aber auf Umsetzungsprobleme hin.
Für Vermieter bedeutet die Verlängerung: Bei Neuvermietungen in betroffenen Gebieten ist weiterhin auf eine rechtssichere Mietpreisgestaltung zu achten. Für Mieter bietet die Regelung Schutz vor überhöhten Mieten – die ortsübliche Vergleichsmiete sollte jedoch im Einzelfall sorgfältig geprüft werden.
Ausführliche Informationen finden Sie hier:https://www.haufe.de/immobilien/wirtschaft-politik/gesetzentwurf-mietpreisbremse-wird-nachgebessert_84342_472902.html