Meldung vom 02.09.2016
Die Tatsache, dass ein Eigentümer aufgrund der Eigenbedarfnutzung seinem Mieter die Kündigung schicken darf, ist jedermann bekannt.
Die Ausnahmen sind in der Öffentlichkeit allerdings weit weniger geläufig.
Im Magazin Finanztest erscheinen in der Septemberausgabe die Rechte für Mieter und Vermieter in detaillierter Form.
Mieter im hohen Alter oder Mieter im Krankheitsfall können ein Veto gegen die Kündigung einlegen.
Eine weitere besondere Situation besteht, wenn die Wohnung z. B. erst nach dem Abschluss des Mietvertrages in eine Eigentumswohnung modifiziert wurde.
Auf jeden Fall sollten Mieter immer den Rat eines Mietervereins oder Anwalts einholen und nicht selbstständig mit dem Vermieter in Verhandlung treten, falls es sich um eine Kündigung wegen Eigenbedarf handelt – so rät die Stiftung Warentest.
Wer sich eingehender informieren will, dem sei die Adresse www.test.de/eigenbedarf empfohlen.