Meldung vom 05.06.2024
Bereits seit Februar 2024 gibt es vom Bund Fördermittel zum Austausch fossiler Heizungen, zunächst nur für Privatpersonen und ihre selbst bewohnten Einfamilienhäuser. Seit dem 28. Mai können nun auch Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) entsprechende Anträge stellen, ab August 2024 auch Vermieter von Einfamilienhäusern und Wohnungseigentümer. Ganz wichtig: Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung (die, je nach Vorhaben, mehrere zehntausend Euro betragen kann) – Anträge sollten also zeitnah gestellt werden, bevor die verfügbaren Haushaltsmittel ausgeschöpft sind.
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www.haufe.de/immobilien/wirtschaft-politik/klimaschutz-oelheizung-austauschen-was-wird-gefoerdert_84342_507378.html