Meldung vom 28.10.2024
Der Bundestag hat das Jahressteuergesetz 2024 beschlossen, Hier die wichtigsten Änderungen, die Immobilienbesitzer und Wohnungsunternehmen betreffen, im Überblick:
- Photovoltaikanlagen: Die Steuerbefreiung gilt künftig für Anlagen bis 30 kW peak pro Wohneinheit oder Gewerbeeinheit (bisher 15 kW). Gilt ab dem 1.1.2025.
- Steuerabzug bei Bauleistungen: Ab 2026 ist eine elektronische Antragstellung zur Erstattung des Bausteuerabzugs verpflichtend, außer in Härtefällen.
- Gebäudeabschreibung: Die Sonderabschreibung nach § 7a EStG wird an den neuen § 7 Abs. 5a angepasst. Betrifft Rückwirkend den Veranlagungszeitraum 2023.
- Grundbesitzkürzung bei Gewerbesteuer: Die Kürzung wird an die im Erhebungszeitraum tatsächlich gezahlte Grundsteuer gekoppelt. Start: 2025.
- Grunderwerbsteuer: Ein neues Gesetz definiert, wann Grundstücke zum Vermögen einer Gesellschaft gehören, um missbräuchliche Gestaltungen zu vermeiden. Ab Tag der Verkündung gültig.
- Kleinunternehmerregelung: Die Umsatzsteuerbefreiung für Kleinunternehmer wird ab 2025 ausgeweitet und gilt nun für Unternehmer aus der EU. Umsatzgrenzen: max. 25.000 Euro (Vorjahr) und 100.000 Euro (aktuelles Jahr).
- Wertansatz für Immobilien in Drittstaaten: Befreiungsabschläge für Erbschaften gelten nun auch für Immobilien in Drittstaaten mit Steuerabkommen.
- Steuerstundung bei Erbschaft: Eine Stundung bis zu zehn Jahren wird möglich, wenn die Steuer nur durch Verkauf von Wohnimmobilien bezahlt werden kann.
- Grundsteuer: Steuerpflichtige können einen niedrigeren Grundstückswert nachweisen, der dann statt des festgestellten Werts angesetzt wird.
- Förderung von Wohngemeinnützigkeit: Gemeinnützige Zwecke werden um „wohngemeinnützige Zwecke“ erweitert. Steuervorteile gelten ab 1.1.2025.
Den vollständigen Artikel finden Sie hier: www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/kredite-kreditvergabe-banken-immobilienkredite-100.html
Den vollständigen Gesetzestext finden Sie hier: dserver.bundestag.de/btd/20/134/2013419.pdf