IMMOBILIENMAKLER MÜSSEN VOR RISIKEN WARNEN!

Meldung vom 28.11.2021

Klage von Interessentin abgewiesen.

Bei einem Immobilienverkauf gibt es viele Fallstricke, die ein Makler bzw. eine Maklerin beachten muss, um nicht in die Haftungsfalle zu tappen. So haben diese auch die Pflicht, ihre Auftraggeber vor etwaigen Risiken beim Immobilientransfer zu warnen. Im vorliegenden Fall zweifelte der Immobilienmakler an der Zahlungsfähigkeit der Käuferin, weil kurz vor dem geplanten Notartermin noch keine Finanzierungsbestätigung vorlag und die Finanzierung der Kaufnebenkosten von der Bank der Interessentin abgelehnt worden war. Darum riet er dem Eigentümer der Immobilie in Bad Dürkheim vom Verkauf ab.

Die enttäuschte Kaufinteressentin verklagte daraufhin den Makler. Er habe ihrer Meinung nach den Vertragsabschluss zu Unrecht verhindert. Sie hatte im Vorfeld mit dem Verkäufer verhandelt und sei sich mit diesem per Handschlag einig gewesen. Der Makler habe ihr daraufhin mitgeteilt, dass sie schon mit den Umzugsvorbereitungen beginnen könne. Was sie auch tat: Sie gab an, dass ihr für das Aus- und Wiedereinräumen der bislang bewohnten Immobilie Kosten in Höhe von 30.000 Euro entstanden seien. Die Umzugshelfer hätten über 2.100 Stunden benötigt. Nun verlangte sie Schadensersatz für diese Aufwendungen, die ihr im Vertrauen auf den nahen Abschluss des Kaufvertrages entstanden seien.

Das Landgericht Frankenthal wies die Klage ab (Urteil v. 7.5.2021, Az. 1 O 40/20). Der Makler habe vollkommen richtig gehandelt, urteilten die Richter. Über die Solvenz eines möglichen Vertragspartners aufzuklären, gehöre zu den Pflichten des Maklers. Der Immobilienvermittler muss auch ungefragt sämtliche Informationen, die für den Vertragsabschluss des Kunden (in diesem Fall des Hausverkäufers) von Bedeutung sind, an diesen weiterleiten (vgl. BGH, Urteil v. 22.9.2005, Az. III ZR 295/04).

Keine Aufwandsentschädigung.

Das Gericht war der Auffassung, dass der Interessentin ein Schaden entstanden ist, habe sie ihrem eigenen Fehlverhalten zuzuschreiben. Sie habe zu früh mit den Umzugsvorbereitungen begonnen. Schließlich könne der Immobilienkauf vor Unterzeichnung des Kaufvertrages noch aus vielen Gründen scheitern. Die aufgrund ihres voreiligen Handelns entstandenen Kosten habe sie selbst zu tragen. Davon abgesehen stellten die Richter die Kosten in Frage: Ein Aufwand von über 2.100 Arbeitsstunden für die Umzugshelfer sei nicht nachvollziehbar.


Quellen: blog.remax.de, „Immobilienwirtschaft“, Ausgabe 78/2021, haufe.de, kostenlose-urteile.de, immowelt.de

KUNDENMEINUNGEN
Die Interessenten waren gezielt ausgesucht, so dass ein schneller Verkauf meiner Wohnung gewährleistet war. Ich bin von der Arbeitsweise von Herrn Gülke begeistert! Vielen Dank.
J.M. aus Hannover
Es hat sich bewahrheitet, mit großen Einsatz erzielt man ein maximales Ergebnis!
Ich freue mich Sie als Immobilienmakler gewählt zu haben. Danke.
M.S. aus Hannover
Herr Gülke arbeitet als Immobilienmakler zuverlässig und schnell. Meinen Wohnungskauf hat er von der ersten Planung bis zur letzten Unterschrift begleitet, so dass ich den Kauf mit seiner Unterstützung schnell abwickeln konnte.
L.S. aus Seelze
Auf diesem Weg möchten wir danke sagen, für die hervorragende Arbeit. Nach einigen negativen Erfahrungen mit Ihrer Branche, kann man Sie jedoch nur uneingeschränkt weiter empfehlen.
J.S. aus Hannover
Hätte ich schon früher gewusst mit welchem großen Einsatz und breit gefächerten Marketingaktivitäten Sie meine Immobilie vermarkten, wäre ich schon bei früheren Objekten, von mir, auf Sie zugekommen.
M.K. aus Seelze
Herr Gülke ist ein Immobilienmakler der sein Wort hält. Er hat uns wirklich sehr gut betreut und uns mit seiner Schnelligkeit bei dem Verkauf unserer Immobilie überrascht.
O.K. aus Hannover
Ein großes Dankeschön, Herr Gülke! Es ist fantastisch wie schnell sie meine Wohnung verkauft haben.
R.I. aus Bückeburg
Herr Gülke hat viele positive Eigenschaften, die ihn zweifelsfrei zu einem sehr kompetenten Immobilienmakler auszeichnen. Ehrliche Einschätzung, zielgerichtete Beratung und Umsetzung, sowie persönliche und fachliche Kompetenz sind hervorzuheben. Jederzeit wieder!
H.S. aus Stuhr
Starke Leistung mit starken Erfolg! Danke, Herr Gülke, für die super Zusammenarbeit!
R.B. aus Hannover
Herr Gülke ist sehr engagiert und hat bei der Auswahl der Bewerber ein gutes Gespür bewiesen! Der Vertragsabschluss war gut vorbereitet und dem Mieter, der erstmalig eine eigene Wohnung angemietet hat, wurde alles gut erklärt.
V.R. aus Hannover
Wir waren mit der gesamten Leistung von Herrn Gülke sehr zufrieden!
B.N. aus Hannover