Meldung vom 10.10.2023
Nachdem der Bundesrat die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) gebilligt hat, kann das Heizungsgesetz am 1. Januar 2024 in Kraft treten.
Das GEG hat das Ziel, das Heizen in Deutschland schrittweise klimafreundlicher zu gestalten, insbesondere durch den Austausch von Öl- und Gasheizungen. Zukünftig sollen neu installierte Heizungen zu mindestens 65 Prozent auf erneuerbare Energien basieren, jedoch zunächst nur in Neubaugebieten. Für bestehende Gebäude gilt diese Anforderung erst, nachdem die Gemeinden ihre Pläne zur kommunalen Wärmeplanung vorgelegt haben, spätestens bis Mitte 2026 in großen und Mitte 2028 in kleinen Kommunen.
Der Bundestag hatte das Gesetz am 8. September 2023 nach monatelangen innerkoalitionären Konflikten beschlossen. Zuvor gab es aufgrund des Drucks, insbesondere vonseiten der FDP, grundlegende Änderungen am ursprünglichen Entwurf der Bundesregierung.
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