Meldung vom 11.09.2023
Nach der jüngsten Verabschiedung des Heizungsgesetzes im Bundestag ist die geplante staatliche Förderung ein wesentlicher Gesichtspunkt, der voraussichtlich Anfang 2024 in Kraft treten wird. Dieses überarbeitete Gebäudeenergiegesetz (GEG), häufig als Heizungsgesetz bezeichnet, hat das Ziel, die umweltfreundliche Beheizung von Gebäuden in Deutschland schrittweise zu fördern, indem Öl- und Gaskessel schrittweise durch klimafreundlichere Alternativen ersetzt werden. Parallel dazu wird die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ebenfalls zu Beginn des Jahres 2024 in Kraft treten.
Die genauen Einzelheiten und Bedingungen der neuen Förderung sollen Ende September dem Haushaltsausschuss des Bundestags vorgestellt werden. Diese Förderung ist aktuell bis zum Jahr 2030 geplant und zielt darauf ab, die Energieeffizienz und Nachhaltigkeit im Gebäudesektor zu verbessern.
Ausführlichere Informationen zum Thema finden Sie hier:
www.haufe.de/immobilien/wirtschaft-politik/klimaschutz-oelheizung-austauschen-was-wird-gefoerdert_84342_507378.html