Meldung vom 16.12.2018
Dem bisher eher glücklos agierenden Finanzminister Olaf Scholz scheint auch mit seinen jüngsten Plänen zur Reform der Grundsteuer kein großer Wurf zu gelingen, zumindest einer der beiden Vorschläge stößt selbst in den eigenen Reihen auf Ablehnung.
Das Bundesverfassungsgericht hat ja bekanntlich die bisherige Grundsteuer-Regelung für verfassungswidrig erklärt und von der Politik eine Neuregelung bis Ende 2019 verlangt, Ziel war eine gerechtere Bemessung.
Der von Scholz favorisierte Vorschlag sieht eine Neubemessung des Immobilienwertes u. a . durch die Erfassung von Nettokaltmiete, Wohnfläche, Baujahr, Grundstücksfläche und Bodenrichtwert vor. Abgesehen von einem erheblichen und nicht abzusehenden bürokratischen Aufwand, den dieser Vorschlag mit sich bringt, dürfte er vor allem bei Bewohnern von Metropolen für deutliche Steuererhöhungen sorgen – für Hauseigentümer, und, wenn sie Wohnraum vermieten, über die Nebenkostenabrechnung auch für die Mieter.
Fachleute aus der Immobilienwirtschaft und viele Landespolitiker präferieren eine pragmatische Flächenmodell-Lösung, nach der die Grundsteuer anhand von Grundstücks-, Wohn- und Nutzfläche berechnet wird. Die benötigten Daten hierfür liegen den Behörden vor, das Gesetz könnte also schnell umgesetzt werden.