Meldung vom 05.10.2024
Eigentümerversammlungen können zukünftig vollständig online abgehalten werden. Nach der Zustimmung des Bundesrats ist die Gesetzesänderung nun endgültig beschlossen. Wohnungseigentümergemeinschaften können mit einer Dreiviertelmehrheit der abgegebenen Stimmen beschließen, dass Versammlungen bis zu drei Jahre ohne physische Präsenz stattfinden. Allerdings bleibt bis 2028 mindestens eine jährliche Präsenzversammlung Pflicht, es sei denn, die Eigentümer beschließen einstimmig den Verzicht darauf. Diese Neuerung ergänzt die bereits bestehende Möglichkeit hybrider Versammlungen. Ziel ist es, mehr Flexibilität zu bieten, ohne technikunerfahrene Eigentümer auszuschließen. Zudem soll die Errichtung von Balkonkraftwerken vereinfacht werden.
Den vollständigen Artikel mit ausführlichen Stellungnahmen vom Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV), Haus & Grund Deutschland und Juristen finden Sie hier: www.haufe.de/immobilien/verwaltung/online-eigentuemerversammlung_258_570136.html