EIGENTUMSWOHNUNG: SANIERUNGSMAßNAHMEN MÜSSEN GEMEINSAM BESCHLOSSEN WERDEN

Meldung vom 21.07.2019

Besitzer von Eigentumswohnungen müssen sämtliche Sanierungsmaßnahmen vor Beginn mit der Eigentümergemeinschaft abstimmen – auch wenn es nur ihre eigene Wohnung betrifft; ansonsten bleiben sie auf den Kosten sitzen. Im vorliegenden Fall hatte der Eigentümer einer Wohnung seine Fenster erneuern lassen und dafür rund 5.500 Euro aus eigener Tasche bezahlt, da er irrtümlich davon ausgegangen war, dass die Kosten nicht von der Gemeinschaft zu tragen sind. Als er später zufällig von einem BGH-Urteil in ähnlicher Sache erfuhr, dass in so einem Fall sehr wohl die Eigentümergemeinschaft zuständig ist, versuchte er, die Ausgaben erstattet zu bekommen – ohne Erfolg, wie der BGH im Juni 2019 abschließend entschieden hat. Die Baumaßnahme hätte im Voraus gemeinsam beschlossen werden müssen; dies ist unter anderem für die finanzielle Planungssicherheit der Eigentümergemeinschaft unabdingbar.

Das Urteil im Wortlaut:

www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2019/2019080.html

KUNDENMEINUNGEN
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J.M. aus Hannover
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M.S. aus Hannover
Herr Gülke arbeitet als Immobilienmakler zuverlässig und schnell. Meinen Wohnungskauf hat er von der ersten Planung bis zur letzten Unterschrift begleitet, so dass ich den Kauf mit seiner Unterstützung schnell abwickeln konnte.
L.S. aus Seelze
Auf diesem Weg möchten wir danke sagen, für die hervorragende Arbeit. Nach einigen negativen Erfahrungen mit Ihrer Branche, kann man Sie jedoch nur uneingeschränkt weiter empfehlen.
J.S. aus Hannover
Hätte ich schon früher gewusst mit welchem großen Einsatz und breit gefächerten Marketingaktivitäten Sie meine Immobilie vermarkten, wäre ich schon bei früheren Objekten, von mir, auf Sie zugekommen.
M.K. aus Seelze
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O.K. aus Hannover
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H.S. aus Stuhr
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V.R. aus Hannover
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B.N. aus Hannover