Meldung vom 21.07.2019
Besitzer von Eigentumswohnungen müssen sämtliche Sanierungsmaßnahmen vor Beginn mit der Eigentümergemeinschaft abstimmen – auch wenn es nur ihre eigene Wohnung betrifft; ansonsten bleiben sie auf den Kosten sitzen. Im vorliegenden Fall hatte der Eigentümer einer Wohnung seine Fenster erneuern lassen und dafür rund 5.500 Euro aus eigener Tasche bezahlt, da er irrtümlich davon ausgegangen war, dass die Kosten nicht von der Gemeinschaft zu tragen sind. Als er später zufällig von einem BGH-Urteil in ähnlicher Sache erfuhr, dass in so einem Fall sehr wohl die Eigentümergemeinschaft zuständig ist, versuchte er, die Ausgaben erstattet zu bekommen – ohne Erfolg, wie der BGH im Juni 2019 abschließend entschieden hat. Die Baumaßnahme hätte im Voraus gemeinsam beschlossen werden müssen; dies ist unter anderem für die finanzielle Planungssicherheit der Eigentümergemeinschaft unabdingbar.
Das Urteil im Wortlaut:
www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2019/2019080.html