EIGENBEDARFSKÜNDIGUNG: REGELN, FRISTEN UND RECHTSPRECHUNG!

Meldung vom 01.09.2025

Eine Eigenbedarfskündigung ist nach § 573 BGB erlaubt, wenn der Vermieter die Wohnung für sich, Angehörige oder Haushaltsmitglieder benötigt. Das Kündigungsschreiben muss den Grund klar benennen und die betroffene Person erkennbar machen. Gerichte haben entschieden, dass Kündigungen ohne konkrete Bedarfsperson unwirksam sind und vorgetäuschter Eigenbedarf zu Schadensersatz führt. Auch die Nutzung als Zweit- oder Ferienwohnung kann Eigenbedarf rechtfertigen.

Kündigungsfristen betragen mindestens drei Monate und verlängern sich mit der Mietdauer, fehlerhafte Fristangaben machen die Kündigung aber nicht unbedingt unwirksam. Politisch wird über strengere Regeln diskutiert, etwa längere Fristen, strengere Begründungspflichten und die Pflicht, alternative Wohnungen anzubieten.

Den vollständigen Artikel mit ausführlichen Informationen zum Thema finden Sie hier: www.haufe.de/immobilien/verwaltung/eigenbedarf-im-mietrecht-urteile-zur-eigenbedarfskuendigung_258_648458.html

KUNDENMEINUNGEN
Die Interessenten waren gezielt ausgesucht, so dass ein schneller Verkauf meiner Wohnung gewährleistet war. Ich bin von der Arbeitsweise von Herrn Gülke begeistert! Vielen Dank.
J.M. aus Hannover
Es hat sich bewahrheitet, mit großen Einsatz erzielt man ein maximales Ergebnis!
Ich freue mich Sie als Immobilienmakler gewählt zu haben. Danke.
M.S. aus Hannover
Herr Gülke arbeitet als Immobilienmakler zuverlässig und schnell. Meinen Wohnungskauf hat er von der ersten Planung bis zur letzten Unterschrift begleitet, so dass ich den Kauf mit seiner Unterstützung schnell abwickeln konnte.
L.S. aus Seelze
Auf diesem Weg möchten wir danke sagen, für die hervorragende Arbeit. Nach einigen negativen Erfahrungen mit Ihrer Branche, kann man Sie jedoch nur uneingeschränkt weiter empfehlen.
J.S. aus Hannover
Hätte ich schon früher gewusst mit welchem großen Einsatz und breit gefächerten Marketingaktivitäten Sie meine Immobilie vermarkten, wäre ich schon bei früheren Objekten, von mir, auf Sie zugekommen.
M.K. aus Seelze
Herr Gülke ist ein Immobilienmakler der sein Wort hält. Er hat uns wirklich sehr gut betreut und uns mit seiner Schnelligkeit bei dem Verkauf unserer Immobilie überrascht.
O.K. aus Hannover
Ein großes Dankeschön, Herr Gülke! Es ist fantastisch wie schnell sie meine Wohnung verkauft haben.
R.I. aus Bückeburg
Herr Gülke hat viele positive Eigenschaften, die ihn zweifelsfrei zu einem sehr kompetenten Immobilienmakler auszeichnen. Ehrliche Einschätzung, zielgerichtete Beratung und Umsetzung, sowie persönliche und fachliche Kompetenz sind hervorzuheben. Jederzeit wieder!
H.S. aus Stuhr
Starke Leistung mit starken Erfolg! Danke, Herr Gülke, für die super Zusammenarbeit!
R.B. aus Hannover
Herr Gülke ist sehr engagiert und hat bei der Auswahl der Bewerber ein gutes Gespür bewiesen! Der Vertragsabschluss war gut vorbereitet und dem Mieter, der erstmalig eine eigene Wohnung angemietet hat, wurde alles gut erklärt.
V.R. aus Hannover
Wir waren mit der gesamten Leistung von Herrn Gülke sehr zufrieden!
B.N. aus Hannover