DER VERDACHT ALLEIN GENÜGT NICHT - MIETMINDERUNG NUR BEI TATSÄCHLICHEM SCHIMMELBEFALL

Meldung vom 08.01.2019

Dass Schimmel gesundheitsschädlich ist und im Wohnbereich nichts verloren hat steht außer Frage, ebenso wenig wie das Recht zur Mietminderung bei tatsächlichem Schimmelbefall. Allein die aufgrund baulicher Gegebenheiten theoretische Möglichkeit der Schimmelbildung genügt nicht für eine Mietkürzung, so die Entscheidung des BGH vom 5. Dezember 2018. 

In den beiden aktuellen Fällen hatten Mieter von Wohnungen, die 1968 und 1971 erbaut wurden, kritisiert, dass es bedingt durch die damals nicht unübliche Bauweise Wärmebrücken in den Außenwänden gäbe; diese würden theoretisch eine Schimmelbildung ermöglichen. Die Mieter verlangten Mietminderung und eine Beseitigung dieser vermeintlichen Mängel.

Nachdem das Landgericht ihnen in der Sache zugestimmt hat, hat der Bundesgerichtshof die Klage nun zurückgewiesen, da seiner Ansicht nach kein Sachmangel vorliegt, wenn die bei Errichtung des Gebäudes gültigen Vorschriften und Sachnormen berücksichtigt wurden. Grundsätzlich kann bei älteren und unsanierten Wohnungen nicht der Standard von Neubauten erwartet oder eingefordert werden. 

Einer Schimmelbildung kann normalerweise durch tägliches Stoßlüften entgegengewirkt werden, das ist nach Ansicht des BGH Mietern auch durchaus zumutbar.

Hier beide Urteile im Wortlaut: 

bit.ly/2Fj0uxA

bit.ly/2H0k8AQ

KUNDENMEINUNGEN
Die Interessenten waren gezielt ausgesucht, so dass ein schneller Verkauf meiner Wohnung gewährleistet war. Ich bin von der Arbeitsweise von Herrn Gülke begeistert! Vielen Dank.
J.M. aus Hannover
Es hat sich bewahrheitet, mit großen Einsatz erzielt man ein maximales Ergebnis!
Ich freue mich Sie als Immobilienmakler gewählt zu haben. Danke.
M.S. aus Hannover
Herr Gülke arbeitet als Immobilienmakler zuverlässig und schnell. Meinen Wohnungskauf hat er von der ersten Planung bis zur letzten Unterschrift begleitet, so dass ich den Kauf mit seiner Unterstützung schnell abwickeln konnte.
L.S. aus Seelze
Auf diesem Weg möchten wir danke sagen, für die hervorragende Arbeit. Nach einigen negativen Erfahrungen mit Ihrer Branche, kann man Sie jedoch nur uneingeschränkt weiter empfehlen.
J.S. aus Hannover
Hätte ich schon früher gewusst mit welchem großen Einsatz und breit gefächerten Marketingaktivitäten Sie meine Immobilie vermarkten, wäre ich schon bei früheren Objekten, von mir, auf Sie zugekommen.
M.K. aus Seelze
Herr Gülke ist ein Immobilienmakler der sein Wort hält. Er hat uns wirklich sehr gut betreut und uns mit seiner Schnelligkeit bei dem Verkauf unserer Immobilie überrascht.
O.K. aus Hannover
Ein großes Dankeschön, Herr Gülke! Es ist fantastisch wie schnell sie meine Wohnung verkauft haben.
R.I. aus Bückeburg
Herr Gülke hat viele positive Eigenschaften, die ihn zweifelsfrei zu einem sehr kompetenten Immobilienmakler auszeichnen. Ehrliche Einschätzung, zielgerichtete Beratung und Umsetzung, sowie persönliche und fachliche Kompetenz sind hervorzuheben. Jederzeit wieder!
H.S. aus Stuhr
Starke Leistung mit starken Erfolg! Danke, Herr Gülke, für die super Zusammenarbeit!
R.B. aus Hannover
Herr Gülke ist sehr engagiert und hat bei der Auswahl der Bewerber ein gutes Gespür bewiesen! Der Vertragsabschluss war gut vorbereitet und dem Mieter, der erstmalig eine eigene Wohnung angemietet hat, wurde alles gut erklärt.
V.R. aus Hannover
Wir waren mit der gesamten Leistung von Herrn Gülke sehr zufrieden!
B.N. aus Hannover