Meldung vom 01.12.2023
Die neue Regelung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), das am 1. Januar 2024 in Kraft tritt, sorgt bei vielen Immobilieneigentümern weiterhin für Verunsicherung. Kritik an der Novelle gab es insbesondere von der Opposition, allen voran CDU/CSU, die den Entwurf lange Zeit als nicht ausgereift moniert hatte. Das Gesetz bringt im kommenden Jahr zahlreiche Änderungen für Immobilieneigentümer, wie sie im umfangreichen 173-seitigen Entwurfstext des GEG dargelegt sind.
Besonders nach dem Beschluss des sogenannten Heizungsgesetzes bleibt bei Eigentümern erhebliche Unsicherheit darüber bestehen, welche konkreten Auswirkungen die Gesetzgebung auf sie haben wird. Eine Zusammenfassung der wesentlichen Informationen ist daher von großer Bedeutung. Die „Wirtschaftswoche“ hat sich die Mühe gemacht – den vollständigen Artikel finden Sie hier:
www.wiwo.de/politik/deutschland/heizungsgesetz-welche-heizung-darf-man-ab-2024-noch-einbauen-was-sie-zum-geg-wissen-muessen/29377746.html