Meldung vom 28.08.2016
Dass das Fällen eines Baumes ein Indiz für eine bauliche Veränderung eines Grundstückes darstellen kann, entschied aktuell das Landgericht Berlin.
Eine Eigentümerversammlung hatte den Tod einer 90 Jahre alten und 28 Meter hohen Roteiche auf ihrem Gemeinschaftsgrundstück beschlossen. Ein Gutachten wies darauf hin, dass der Baumriese durch das Lichten und Kürzen der Baumkrone und das Befestigen eines Baumgurtes noch sicher weitere 5 Jahre erhalten werden kann.
Mit diesem Urteil (AZ 53 S 69/15) war somit die Anfechtungsklage gegen den Beschluss der Eigentümer erfolgreich. Die Entscheidung des Gerichtes lautete, dass die Fällung des gewaltigen Baumes unnötig und ein Verlust sei, besonders deshalb, weil das Grundstück insgesamt wenig Baumbestand vorzuweisen habe und dem Garten einen speziellen Charakter verleihe.